von RAin Dr. Dagny Liceni-Kierstein, RiOLG a. D., Berlin

Öfter als man denkt, können auch im Rahmen des Elternunterhalts Kolli-
sionsfälle unterschiedlicher Art auftreten.

Mandant M sucht bei Ihnen anwaltlichen Rat und erklärt: Ich bin Betreuer meines Vaters. Der Sozialhilfeträger empfiehlt mir, für die Angelegenheit „Geltendmachung von Elternunterhaltsansprüchen“ den Antrag auf teilweise Einschränkung meines Aufgabenkreises (§ 1908d BGB) oder zumindest auf Einrichtung einer Ergänzungsbetreuung (§ 1899 BGB) zu stellen. Zu Recht?

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Mit freundlicher Erlaubnis des IWW Instituts – Quelle: IWW Institut – SR Seniorenrecht aktuell