
Verbraucherinsolvenz
Jedermann kann durch eigene Unachtsamkeit, fehlende Erfahrung im Umgang mit Geld oder durch widrige Umstände in eine finanzielle Notlage geraten. Der Druck der Gläubiger nimmt in der Folge zu und der schnell wachsende Schuldenberg raubt dem Betroffenen jede positive Zukunftsperspektive. Jedoch gibt es heute eine einfache Lösung !
Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein war der Schuldturm ein Gefängnis für Personen, die Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen konnten (Quelle: Wikipedia). Seit 1999 besteht allerdings in Deutschland die Möglichkeit, sich durch ein gesetzlich geregeltes Verfahren seiner Schulden zu entledigen. Mehrere hunderttausend Menschen haben seitdem erfolgreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Das sog.
Verbraucherinsolvenzverfahren mit sich daran anschließender
Restschuldbefreiung
dauert insgesamt sechs Jahre und bietet verschuldeten Personen einen Ausweg aus dieser Situation. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Verbraucher, Privatpersonen und ehemalige Selbständige. Für noch aktive Selbständige in besteht im
Regelinsolvenzverfahren [mehr ...] gleichfalls die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.
Im Ergebnis geht es darum, Ihre finanziellen Verhältnisse wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Deshalb ist die Analyse der Ein- und Ausgaben, kurz: Ihres
Haushaltsplans, sowie eine daran anknüpfende ausführliche Beratung immer Voraussetzung, bevor wir ein Insolvenzverfahren mit Ihnen gemeinsam einleiten. Wir begleiten Sie umfassend bei Ihren Bemühungen um eine Lösung Ihrer finanziellen Probleme. Unsere Erfahrung basiert auf mehr als achtjähriger Tätigkeit als gerichtlich bestellter Treuhänder und Insolvenzverwalter sowie über zehnjähriger verantwortlicher Tätigkeit von Rechtsanwalt Könicke u.a. im Privatkundengeschäft verschiedener Banken.
Kurzseminare zum Umgang mit Geld helfen Ihnen, eigene Schritte in die Wege zu leiten.
Über die geplanten Änderungen der Bundesregierung (Abschaffung des bisherigen Verfahrens) informieren wir Sie auf Anfrage gerne.
Wichtiger Hinweis: Über unsere gebührenpflichtige Telefon-Hotline ist eine Schuldnerberatung nicht möglich. Bitte nehmen Sie persönlichen
Kontakt mit uns auf.
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