
Finanzierung
Wir beraten Verbraucher in allen Fragen des Bank- und Kapitalanlagenrechts sowie des Immobilien- und Bauträgerrechts.
Im Rahmen dieser Spezialisierung der Kanzlei arbeiten wir mit Fachleuten aus allen Gebieten des Bankrechts, des Steuer-, Gesellschafts- und des Insolvenzrechts zusammen, um sämtliche auftretende Fragestellungen schnell und praxisnah lösen zu können. Wir kennen die Problemkonstellationen von beiden Seiten. Unterstützt werden wir von einem breiten Netzwerk betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Dienstleister, die von uns im Bedarfsfall schnell herbeigezogen werden können.
Wir überprüfen vorab Finanzierungsangebote Ihrer Hausbank oder über freie Finanzdienstleister und zeigen ggf. bestehende Alternativen auf.
Schwerpunkt der anwaltlichen Praxis ist die Beratung beim Abschluß von Kreditverträgen bzw. die Betreuung und Vermittlung bei problematischen bzw. gescheiterten Finanzierungen. Daneben spielt die Beratung bei anstehender Zwangsversteigerung u. -verwaltung sowie die Beratung und Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaft ("sittenwidrige Bürgschaft") eine gewichtige Rolle.
Im Rahmen des allgemeinen Bankrechts beschäftigen wir uns vorwiegend mit
- Kreditvertragsrecht u. Kreditsicherheiten
- Bank- und Kontovertrag
- private Baufinanzierung
- Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaften und Grundpfandrechten
- Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stichworte:
- Überprüfung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Zinsanpassung
- unseriöse Finanzvermittlung
- private Fördermittel
- Gewährung u. Rückforderung von Beihilfen