
Unternehmenskrise
Die Zahl der Sanierung insolventer Mittelstandsunternehmen ist nach wie vor gering. Unsere Beratungsleistung befasst sich mit der Restrukturierung und der insolvenznahen Beratung von Unternehmen und Unternehmern. Wir erstellen ein individuelles Konzept und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung.
Sanierungschancen werden fachgerecht, schnell und sicher eingeschätzt. Sie erhalten Hinweise zum zeitlichen Rahmen, den anfallenden Kosten sowie der Erfolgsaussichten. Hierbei kommt der Auswahl geeigneter Partner ebenso eine große Bedeutung wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Ferner begleiten wir die Bündelung der Interessen gegenüber Ihren Gläubigern und übernehmen ggf. das Sicherheitenmanagement.
Soweit realisierbar, unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsplanes ("prepacked plan").
Dabei kommt uns das Fachwissen und die Erfahrung des Fachanwaltes für Insolvenzrecht aus einer Vielzahl abgewickelter Insolvenzverfahren, des Arbeits- und Steuerrechtlers sowie des im Privat- und Firmenkundengeschäft erfahrenen Bankkaufmannes zu gute.
wichtig: Die Zahlung für Vergütung in Sanierungsberatungen muß wie jede andere Zahlung des Überschuldeten der Prüfung der Anfechtbarkeit gem. §§ 129 ff. InsO bestehen. Wichtigste Regel für Vergütungszahlungen sind die Anforderungen des Bundesgerichtshofes an ein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO. Leistungen sind demnach innerhalb von 4 Wochen auszutauschen, auch Vorschusszahlungen sind auf diesen Zeitraum begrenzt. In der Beratungspraxis werden gegenseitige Leistungen daher konkret festgelegt und zeitnah abgerechnet.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Standortbestimmung u. Analyse
- Herstellung der kurzfristigen Liquidität
- Beseitigung einer bestehenden Überschuldung
- Abschätzung der Sanierungschancen
- Haftungsrisiken in der Krise
- Sicherheitenmanagement