Insolvenzrecht
Insolvenz bedeutet häufig Arbeitsplatzverlust, Wertevernichtung und Leid für die Beteiligten. Das neue Insolvenzrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine sinnvolle Sanierung und Verwertung. Natürlichen Personen eröffnet die InsO die Restschuldbefreiung. Über den Insolvenzverwaltungsbereich hinaus sind wir kompetente Berater und Vertreter in allen Fragen des Insolvenzrechts, die sich vor, während und nach einem Insolvenzverfahren ergeben. Wir helfen, Risiken und Krisen rechtzeitig zu erkennen. Wir beraten vorbeugend und erstellen Notfallpläne. Wir führen für Sie eine Überschuldungsprüfung durch und prüfen die Fortbestehensprognose und berücksichtigen die insolvenzrechtlichen Aspekte. Wir unterstützen Sie, falls eine Insolvenzantragspflicht besteht, bei den Antragsformalitäten und unterstützen Sie auch bei der Sanierung durch Insolvenzplan und Eigenverwaltung.

Ihre Anwälte für Insolvenzrecht: Stephan Könicke und Christine Dahlem

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