
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Stephan Könicke war von 1989 bis 2002 in verschiedenen deutschen Großbanken sowie der größten deutschen Genossenschaftsbank in leitenden Funktionen tätig, bis er sich entschloß, sein Fachwissen als "
Finanzanwalt" einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Im Juni 2008 hat Rechtsanwalt Könicke erfolgreich den Lehrgang zum
Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht abgeschlossen.
Vertreten werden in erster Linie die Interessen von Bankkunden. Daneben werden eine Vielzahl an Mandaten aus dem Insolvenzrecht mit Bankbezug bearbeitet. Seine Gesprächspartner bei den beteiligten Banken attestieren Herrn Könicke stets eine gemeinsame Sprache. Gegenseitiges Verstehen bedeutet aber nicht zugleich auch ein gemeinsames Ziel, dessen Durchsetzung im Mandanteninteresse stets im Vordergrund der anwaltlichen Bemühungen steht.
Wir bearbeiten seit Jahren Mandate aus dem Recht der Kreditsicherung, der Anlageberatung, dem Anlagebetrug, insbesondere Medien-, Schiffs-, Film- und geschlossene Immobilienfonds, zu den Themen Schrottimmobilien, Kickback, Zertifikate, Anlageberaterhaftung, Sittenwidrigkeit, Bürgschaft, Bankvertrag, Kreditkündigung, Zweckerklärung, Gebühren, Aufklärungspflichtverletzung, Vorfälligkeitsentschädigung, Betriebsmitteldarlehen und Baufinanzierung.
Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Stephan Könicke
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