Gläubigervertreter

Die Rechte von Gläubigern genießen einen hohen Stellenwert. Zumeist wurde bereits eine eigene Leistung erbracht, die Gegenleistung steht hingegen noch aus. Allerdings ist die Durchsetzung mit rechtsstaatlichen Mitteln oft von Hindernissen geprägt, was die Verfolgung der Ansprüche mühsam bis unmöglich, vor allem aber teuer macht.

Aus langjähriger Praxis - auch auf Seiten der Gläubiger - kennen wir die mannigfaltigen Probleme. Neben der Prophylaxe (Bonitätsauskünfte, Kreditversicherung) haben wir uns auf den Forderungseinzug spezialisiert. Soweit Gläubiger nicht mehr ermittelbar sind, kennen wir oft die Wege, diese ausfindig zu machen. 

Eine besondere Spezialisierung liegt im Bereich des Insolvenzrechts. Welche Gläubigerrechte bestehen im Insolvenzverfahren fort ? Wie lassen sich diese effektiv umsetzen ? Wie weit reicht der Vollstreckungsschutz ? Gibt es weitere Verpflichtete ? Unter welchen Voraussetzungen kann die Restschuldbefreiung natürlicher Personen versagt werden ? 

Fragen Sie uns nach unserer Meinung zu Ihrem konkreten Problem. Wir helfen gerne weiter.