Neuer Service für Sie:
Ab dem 01.12.2008 können Mahnbescheidsanträge von Anwälten nur noch in maschinell lesbarer Form gestellt werden. Wir haben die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Datenaustausch (EDA) bereits heute sichergestellt und erprobt. Zu erwartende lange Wartezeiten bei der Beantragung der Signaturkarte und Software zum Jahreswechsel sind für uns bereits heute kein Thema mehr.
Wenn Ihr Unternehmen unter unbezahlten Rechnungen Ihrer Auftraggeber leidet und Liquiditätsprobleme drohen, Ihre Mahnabteilung überlastet ist oder eine solche nicht existiert, Sie die Kosten bisher gescheut haben, dann sollten Sie uns fragen.
Wir überprüfen die Anspruchsgrundlage, leiten das gerichtliche Verfahren ein und vollstrecken rechtskräftige Titel gegen den Schuldner und Dritte. Dabei vertreten wir Ihre Interessen auch im Zwangsversteigerungsverfahren und im Insolvenzverfahren.
Hat der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben, überwachen wir regelmäßig die Schuldnerkartei.
Bei uns eingehende Gelder verwahren wir grundsätzlich strikt getrennt auf Fremdgeldkonten.
Stichworte:
Gläubigerrechte
Forderungseinzug (Auftrag)